RS Vwgh 1995/1/31 94/14/0171

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

KStG 1988 §26 Abs3 Z2 litb;
KStG 1988 §8 Abs4 Z3;
StruktVG 1969 §1 Abs5;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, daß deshalb, weil wirtschaftliche Vorgänge der X-GmbH zu einer Minderung des Teilwertes der von der M-GmbH (Alleingesellschafterin der X-GmbH, diese wird später zur X-AG) an der X-GmbH gehaltenen Beteiligung geführt haben, bei der M-GmbH ein Vermögensteil, Betrieb oder Teilbetrieb, der den Verlust verursacht hat, nicht vorhanden gewesen (und daher im Rahmen der Verschmelzung der M-GmbH auf die X-AG als aufnehmende Gesellschaft nicht übertragen worden) sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140171.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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