RS Vwgh 1995/2/27 90/10/0082

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 5

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein Produkt nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dient, sohin - objektiv gesehen - geeignet ist, die im § 1 Abs 1 Z 1 bis 5 AMG beschriebenen Wirkungen hervorzurufen bzw Funktionen zu erfüllen, ist nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft zu lösen (hier: Nachtkerzenölkapseln).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100082.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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