Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §983;Rechtssatz
Eine fixe Verzinsung mag an sich für ein Darlehen des stillen Gesellschafters an den Geschäftsherrn sprechen, jedoch ist zu beachten, daß bei einer stillen Gesellschaft gerade der Maßstab der Gewinnverteilung durch den Gesellschaftsvertrag beliebig geregelt werden kann (Hinweis Schilling im Großkommentar zum HGB/3 II/2 Anm 3 zu § 336 HGB) und daß es auch zulässig ist, eine Verzinsung zB in Form einer Gewinngarantie zu vereinbaren (Schilling aaO, Anm 13 zu § 337 HGB; Karsten Schmidt in Schlegelberger, HGB5 III/2 Randziffer 56 zu § 335 alt = § 230 neu deutsches HGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160112.X03Im RIS seit
06.11.2001