RS Vwgh 1995/3/2 94/19/0718

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Veröffentlicht am 02.03.1995
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Index

25/01 Strafprozess
25/02 Strafvollzug

Norm

StPO 1975 §183 Abs1;
StVG §107;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/19/0719

Rechtssatz

Die StPO enthält keine - im Sinne ihres § 183 Abs 1 - besonderen (der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt dienenden sohin) disziplinarrechtlichen Bestimmungen für Untersuchungshäftlinge und schließt daher die sinngemäße Anwendung jener des StVG nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994190718.X03

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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