RS Vwgh 1995/3/21 95/14/0011

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs8;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
EStG 1988 §4;

Rechtssatz

Nach der Literatur (Hinweis: Stoll, Personengesellschaften, 72 ff; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch/2, § 4 Textzahl 4) und der stRsp des VwGH (Hinweis: E 21.1.1986, 84/14/0057; E 17.12.1980, 2429/77) können selbständige Einheiten eines Steuerpflichtigen auch dann eigene Betriebe darstellen, wenn sie einer einzigen Einkunftsart zuzuzählen sind (sogenannter "enger Betriebsbegriff"). Der Zuordnung zu einem Betrieb in diesem Sinne liegen eine Reihe von Regelungen des EStG 1988, wie etwa die Verlustregelung des § 10 Abs 8 EStG und des § 3 Abs 2 EStG (Hinweis: Doralt, EStG/2, § 4 Textzahl 25), zugrunde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140011.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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