RS Vwgh 1995/3/22 94/03/0274

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;

Rechtssatz

Eine Kollision, die das Herausbrechen eines Außenspiegels samt seiner Umrahmung herbeiführt, ist als Verkehrsunfall iSd § 4 StVO anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994030274.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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