RS Vwgh 1995/3/23 92/18/0423

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Veröffentlicht am 23.03.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a;
B-VG Art129a;
B-VG Art83 Abs2;

Rechtssatz

Die Art und Weise, wie die Geschäfte unter die Mitglieder des unabhängigen Verwaltungssenates verteilt werden, berührt nicht subjektive Rechte einer Partei eines vor dem unabhängigen Verwaltungssenat geführten Verfahrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992180423.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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