RS Vwgh 1995/4/6 93/15/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1995
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
BAO §138;

Rechtssatz

Die Anregung des Abgabepflichtigen bei der Abgabenbehörde, sie möge in bestimmte Bankkonten Einsicht nehmen, stellt keine Entbindung der Bank vom Bankgeheimnis dar. Vielmehr ist es Sache des Abgabepflichtigen, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 138 BAO die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Eine Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde liegt nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150060.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten