RS Vwgh 1995/4/20 95/13/0077

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
57/03 Pensionskassenrecht

Norm

BPG 1990 §4;
BPG 1990 §5;
BPG 1990 §6;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §18 Abs1 Z2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z4;
EStG 1988 §25 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Die eigenen Beitragsleistungen des Arbeitnehmers zu einer (betrieblichen oder überbetrieblichen) Pensionskasse dienen lediglich dem Erwerb einer Pensionsanwartschaft, der für die Anerkennung als Werbungskosten erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit (künftigen) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht aber nicht. Die Beitragsleistungen stellen somit keine Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG 1988 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130077.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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