RS Vwgh 1995/4/24 95/10/0016

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Veröffentlicht am 24.04.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ABGB §430;
ApG 1907 §15 Abs1;
ApG 1907 §46 Abs2;
AVG §63 Abs1;
AVG §8;

Rechtssatz

Im Konzessionserteilungsverfahren nach § 46 Abs 2 ApG iVm § 15 Abs 1 ApG ist die Parteistellung und Berufungsberechtigung desjenigen in Betracht zu ziehen, der schlüssig einen Sachverhalt behauptet, wonach er und nicht ein anderer Bewerber, der sich ebenfalls auf einen Rechtserwerb beruft, der

aus einem Rechtsnachfolgeverhältnis zum bisherigen Konzessionär abgeleitet ist zB nach den zivilrechtlichen Vorschriften über die Doppelveräußerung oder den erbrechtlichen Regelungen als derjenige anzusehen sei, auf den die öffentliche Apotheke iSd § 15 Abs 1 ApG übergegangen sei.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100016.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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