RS Vwgh 1995/4/25 94/04/0203

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §157 Abs5 idF 1993/029;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/25 94/04/0200 3

Stammrechtssatz

Der durch die GewRNov 1992 bewirkte Entfall des Wortes "unmittelbar" in der Wortfolge "durch ein ... Verhalten von Gästen (unmittelbar) vor der Betriebsanlage" in § 157 Abs 5 GewO 1973 idF 1993/029 hat (lediglich) den räumlichen Anwendungsbereich dieser Bestimmung erweitert, in dem das beschriebene Gästeverhalten relevant ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040203.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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