RS Vfgh 1991/6/17 V19/91

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Veröffentlicht am 17.06.1991
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
StVO 1960 §45 Abs2

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffs Winter-Fahrverbote für Teilstücke eines Güterweges mangels Legitimation; Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges

Rechtssatz

Wenn sich die Antragsteller durch die angefochtene Verordnung gehindert sehen, während des darin festgelegten Zeitraumes (8. Dezember bis eine Woche nach Ostern) ihre Gaststätte mit "Straßenfahrzeugen" zu erreichen, so ist die Möglichkeit der Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung iS des §45 Abs2 StVO 1960 ein zumutbarer Weg zur Geltendmachung ihrer rechtlichen Interessen.

Entscheidungstexte

  • V 19/91
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 17.06.1991 V 19/91

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Straßenpolizei, Fahrverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:V19.1991

Dokumentnummer

JFR_10089383_91V00019_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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