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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §64 Abs2;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung ist es für die Abzugsfähigkeit von Steuerschulden gemäß § 77 Abs 1 Z 1 iVm § 64 Abs 2 BewG erforderlich, daß der Steuerpflichtige mit der Belastung am jeweiligen Stichtag rechnen konnte. Unter diesem Gesichtspunkt sind lediglich solche Steuerschulden nicht abzugsfähig, bei denen zwar die rechtliche Verpflichtung zur Leistung besteht, damit aber keine wirtschaftliche Belastung verbunden ist (Hinweis: Gürsching-Stenger, deutsches BewG und VStG, Kommentar 9, Randziffer 13 zu § 105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150095.X06Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009