RS Vwgh 1995/5/18 93/15/0079

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §35 Abs1;
EStG 1988 §35 Abs5;

Rechtssatz

Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 35 Abs 5 EStG 1988 den ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Behinderung (hier Zuckerkrankheit) und den von ihm angewendeten Heilmitteln bzw Heilbehelfen nachzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150079.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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