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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Rechtssatz
Ist eine bescheidmäßige Erhöhung des Einheitswertes einer Liegenschaft gegenüber den Bestandnehmern und gleichzeitig wirtschaftlichen Eigentümern dieser Liegenschaft erfolgt, und stellt sich im nachhinein heraus, daß die Voraussetzungen für eine Stellung des Bestandnehmers als wirtschaftlicher Eigentümer nicht gegeben sind, so kann bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens der Eigentümer der Liegenschaft der erhöhte Einheitswertanteil nicht berücksichtigt werden, wenn die bescheidmäßige Erhöhung des Einheitswertes nicht auch gegenüber den Eigentümern erfolgt ist. In diesem Fall ist die Einheitswerterhöhung nämlich gegenüber den Eigentümern der Liegenschaft nicht wirksam geworden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150095.X05Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009