RS Vwgh 1995/6/29 93/15/0231

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23 Abs1;

Rechtssatz

Es entspricht den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung, daß eine Urkunde, mit der eine Gesellschaftsbeteiligung im Wert von öS 1,65 Mio dargetan werden soll, die Unterschriften der Vertragspartner aufweist oder daß bei einem mündlichen Abschluß eines solchen Vertrages auf sonstige Weise ein geeigneter Nachweis geschaffen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150231.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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