RS Vwgh 1995/7/28 95/02/0282

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Veröffentlicht am 28.07.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §43 Abs2 lita Z2;
StVO 1960 §45 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht gehalten, aus der Ermächtigung gemäß § 43 Abs 2a Z 2 StVO zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung den Schluß zu ziehen, daß die beantragte Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO zu erteilen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995020282.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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