RS Vwgh 1995/8/2 95/13/0172

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Veröffentlicht am 02.08.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §115;
FinStrG §136;
FinStrG §82 Abs1;
FinStrG §82 Abs3;
FinStrG §83 Abs2;

Rechtssatz

Nach stRsp genügt es für die Erlassung eines Einleitungsbescheids, daß gegen den Verdächtigen ausreichende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt (Hinweis: E 25.1.1990, 89/16/0183). Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Verdächtige dieses Finanzvergehen begangen hat, bleibt dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens und dem Straferkenntnis vorbehalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130172.X05

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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