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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Auch dann, wenn ein Großelternteil seinen Enkel im Rahmen der Haushaltsführung betreut, liegt - ungeachtet von Geldunterhaltsleistungen des Sohnes des Betreuenden und des Vaters des betreuten Kindes - ein wesentlicher tatsächlicher Beitrag zum Unterhalt des Kindes iSd § 20 Abs 2 erster Halbsatz AlVG vor (Hinweis E 14.4.1988, 87/08/0311, E 13.3.1990, 89/08/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080022.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012