RS Vwgh 1995/9/8 AW 95/12/0016

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Veröffentlicht am 08.09.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versetzung - In der Versetzung eines Landeslehrers zu einer anderen Hauptschule wegen fehlender geprüfter Lehrkräfte in einem bestimmten Unterrichtsgegenstand an dieser Schule kann insbesonders darin kein unverhältnismäßiger Nachteil erblickt werden, daß er ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entweder Widerstand leisten oder aber an der anderen Schule Dienst versehen müßte. Damit erübrigt sich auch eine Prüfung der Frage, ob der Gewährung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegenstünden.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995120016.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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