RS Vwgh 1995/10/23 93/10/0094

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

80/03 Weinrecht

Norm

MethodenV 1989 §1;
MethodenV 1989 Anh Pkt19;
WeinG 1985 §47 Abs11;
WeinG 1985 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/24 93/10/0088 2

Stammrechtssatz

Bei den in der MethodenV 1989 angeführten Toleranzgrenzen handelt es sich um Werte für den jeweiligen höchstzulässigen Gehalt des betreffenden Stoffes im Wein (Hinweis E 5.7.1993, 90/10/0142). Die MethodenV 1989 enthält demnach, wenngleich sie sich in formeller Hinsicht nur auf § 47 Abs 11 WeinG 1985 stützt, inhaltlich - zulässigerweise - auch Anordnungen iSd § 6 WeinG 1985.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100094.X03

Im RIS seit

23.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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