RS Vwgh 1995/11/6 94/04/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/04/0028 E 15. September 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Der bloße Umstand des "Zufließens eines wirtschaftlichen Vorteils" indiziert nicht schlechthin das Vorliegen des "Tatbestandsmerkmales eines unternehmerischen Risikos" auf Seiten der Partei. (Hinweis auf E vom 2.3.1977, 1180/76, VwSlg 9263 A/1977)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040107.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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