RS Vwgh 1995/11/17 95/02/0313

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Veröffentlicht am 17.11.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ABGB §1152;
KJBG 1987 §1 Abs1;
KJBG 1987 §17 Abs2;

Rechtssatz

Gelegentlich vorgenommene Aushilfsarbeiten schließen nicht aus, daß auch solche Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht werden. Der Annahme eines Arbeitsvertrages schadet es nicht, wenn das Arbeitsverhältnis auch nur für einige Stunden begründet worden ist (Hinweis E 18.6.1990, 90/19/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995020313.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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