RS Vwgh 1996/1/2 AW 95/07/0017

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Veröffentlicht am 02.01.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WaffenbücherV 1998 §105;
WRG 1959 §53 Abs4;
WRG 1959 §54 Abs3;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Sowohl wasserwirtschaftliche Rahmenpläne als auch wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen spiegeln die im § 105 WRG zum Ausdruck kommenden öffentlichen Interessen wieder (vgl § 53 Abs 4 WRG und § 54 Abs 3 WRG); das Vorliegen solcher Normen allein bedeutet jedoch noch nicht, daß zwingende öffentliche Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG vorliegen, die eine sofortige Umsetzung des angefochtenen Bescheides in die Wirklichkeit zwingend gebieten. Vielmehr bedarf es des Vorliegens weiterer Umstände vergleichbar der Art einer drohenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen (Hinweis B 3.11.1987, 87/07/0050).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:AW1995070017.A01

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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