RS Vwgh 1996/4/17 95/03/0292

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Veröffentlicht am 17.04.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

ABGB §472 Abs1;
ABGB §481 Abs1;
AVG §8;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Annahme einer offenkundigen Dienstbarkeit ist der Besitz eines gültigen Titels. Die Einräumung einer "offenkundigen Dienstbarkeit" durch den bloßen Bestandnehmer einer Liegenschaft begründet daher keine dingliche Berechtigung iSd § 34 Abs 4 EisenbahnG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995030292.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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