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L94403 Krankenanstalt Spital NiederösterreichNorm
KAG NÖ 1974 §46;Rechtssatz
Für die Frage der Verpflichtung zur Tragung der Pflegegebühren gem § 46 NÖ KAG 1974 ist es unerheblich, ob der Patient - auf Verlangen oder ohne Verlangen - nach dem UbG untergebracht ist. Das UbG enthält nämlich keine Bestimmungen über die Verpflichtung zur Bezahlung der Pflegegebühren, sodaß auch im Falle einer Unterbringung nach diesem Gesetz die krankenanstaltenrechtlichen Kostentragungsbestimmungen anzuwenden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110298.X02Im RIS seit
20.11.2000