RS Vwgh 1996/4/23 96/08/0002

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §8 Abs2;
BEinstG §8 Abs3;
B-VG Art130 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/07/04 94/08/0034 2

Stammrechtssatz

Unter Bedachtnahme auf § 8 Abs 3 BEinstG soll der in diesem Gesetz normierte Kündigungsschutz nach dem Willen des Gesetzgebers jedenfalls nicht weiter gehen als etwa im Falle eines Betriebsratsmitgliedes.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080002.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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