RS Vwgh 1996/6/26 95/12/0137

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

GehG 1956 §20 Abs1;
GehG 1956 §20 Abs2 idF 1990/447;
RGV 1955 §10 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/01 90/12/0216 5 Verstärkter Senat VwSlg 13678 A/1992

Stammrechtssatz

Ein dienstliches Interesse an der Benützung eines beamteneigenen Kfz liegt dann vor, wenn auf andere Weise der Zweck der Dienstverrichtung nicht oder nicht vollständig erreicht werden kann und ein Dienstwagen für die Dienstreise nicht zur Verfügung steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120137.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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