RS Vwgh 1996/7/2 95/08/0344

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1996
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §101;
VwRallg;

Rechtssatz

Beschränkt sich das gerichtliche Urteil (wenn auch unzulässigerweise) darauf, die PVA schuldig zu erkennen, bei der Pensionsbemessung die von Anfang an zugrunde gelegten und acht weitere Versicherungsmonate zu berücksichtigen und wurde die Pension davon abgesehen nie anders als mit Bescheid bemessen, steht der Anwendung des § 101 ASVG das gerichtliche Urteil in Ansehung der Berücksichtigung weiterer Einkommensteile in der Pensionsbemessung nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080344.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten