RS Vwgh 1996/7/11 95/07/0020

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Veröffentlicht am 11.07.1996
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31b Abs5;

Rechtssatz

Die Beendigung der Ablagerungstätigkeit in der Deponie löst die in Auflagen des Bewilligungsbescheides vorgesehenen Rekultivierungsmaßnahmen aus. Gerade diese Beendigung der Ablagerungstätigkeit stellt die "vorübergehende oder dauernde Einstellung des DEPONIEBETRIEBES sowie die Auflassung der Deponie und der zugehörigen Anlagen" iSd § 31b Abs 5 WRG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070020.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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