RS Vwgh 1996/10/22 95/14/0128

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Veröffentlicht am 22.10.1996
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;

Rechtssatz

Ein Steuerpflichtiger muß, um Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 geltend machen zu können, Wohnungswerber sein. Die verba legalia "Schaffung von Wohnraum" erfassen allerdings nicht nur Eigentumswohnungen, sondern auch Eigenheime (Hinweis E 2.6.1982, 81/13/0082). Daran ändert nichts, daß Bauträger iSd zweiten Teilstriches des § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 nur dann vorliegen, wenn der Betriebsgegenstand des Unternehmens die Schaffung von Wohnungseigentum umfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140128.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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