RS Vwgh 1996/10/29 94/07/0029

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105 Abs1 lite;
WRG 1959 §105 Abs1 litm;
WRG 1959 §30 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Die Versagung der Bewilligung für eine vollbiologische Hausabwasser-Reinigungsanlage, bei der eine Überleitung über ein Pufferbecken (ein etwa 100 Quadratmeter großes, abgedichtetes Biotop) in einen ungeeigneten Vorfluter (Bach im Ursprungsbereich, häufiges Trockenfallen, niedrige Wasserführung) vorgesehen ist, ist nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994070029.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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