RS Vwgh 1996/12/12 96/07/0151

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Veröffentlicht am 12.12.1996
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §30 Abs1;
WRG 1959 §30 Abs2;

Rechtssatz

Das Reinhaltungsziel des § 30 WRG besteht unabhängig von der Wasserqualität (argumentum "alle" Gewässer); es umfaßt daher auch bereits beeinträchtigte Gewässer (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070151.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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