RS Vwgh 1996/12/18 95/15/0104

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art116 Abs1;
B-VG Art116 Abs2;
B-VG Art133 Z1;
B-VG Art144 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Sowohl beim Recht auf Selbstverwaltung (vgl Art 116 Abs 1 B-VG) als auch beim Recht auf selbständige Führung des Haushaltes und Ausschreibung von Abgaben (vgl Art 116 Abs 2 B-VG) handelt es sich um verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150104.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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