RS Vwgh 1996/12/19 93/06/0184

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ROG Stmk 1974 §25 Abs2;
ViehWG §13 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/06/0185

Rechtssatz

Aus der Bewilligungspflicht nach dem ViehWG kann nicht abgeleitet werden, daß ein Betrieb mit mehr als 130 Mastkälbern mit "Landwirtschaft und Forstwirtschaft im engeren Sinne, vor allem iSd Stmk ROG" nichts mehr zu tun hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993060184.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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