RS Vwgh 1997/1/22 93/15/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht allein entscheidend, ob eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung vorliegt, sondern muß diese Erfindung auch patentrechtlich geschützt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993150044.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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