RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0105

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;

Rechtssatz

Eine Anlage, die aus einer Autobusgarage mit einem Fuhrpark von 13 Autobussen besteht und mit Tankstelle, Werkstatt, Lagerräumen und Waschhalle ausgestattet ist, ist nicht als kleingewerblicher Betrieb iSd § 99 Abs 1 lit d WRG anzusehen (Hinweis E 21.9.1995, 95/07/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070105.X03

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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