RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0080

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §41 Abs1;
WRG 1959 §42;

Rechtssatz

Sind zu einem Gemeindegebiet gehörige Liegenschaften von einer Hochwassergefahr betroffen, so ist die Gemeinde zur Antragstellung gemäß § 42 WRG legitimiert. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die bewilligten Maßnahmen über das Gemeindegebiet der antragstellenden Gemeinde hinausgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070080.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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