RS Vwgh 1997/2/26 96/12/0243

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §68 Abs1;
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3;
BEinstG §14;
DVG 1984 §8 Abs1;

Rechtssatz

Eine anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit des Beamten bewirkt nicht ohne weiteres die Dienstunfähigkeit bzw eine diesbezügliche Bindung im Ruhestandsversetzungsverfahren. Die Behörde hat sich aber mit diesem Umstand erhebungsmäßig und begründungsmäßig auseinanderzusetzen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120243.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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