RS Vwgh 1997/2/28 97/02/0041

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs1;
StVO 1960 §28 Abs2;

Rechtssatz

War das Kfz zur Tatzeit am Tatort so knapp neben den Straßenbahnschienen abgestellt, daß ein Straßenbahnzug am Vorbeifahren gehindert war, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs 1 StVO vor und nicht gegen § 28 Abs 2 StVO (ausführliche Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Ansicht von Messiner, Straßenverkehrsordnung in der 19ten StVO-Nov, 09te Aufl, 619, FN 2 in der Entscheidung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020041.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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