Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §98 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1372/60 E 18. April 1962 RS 2Stammrechtssatz
Für die Erteilung der Zustimmung des Versicherungsträgers zur Übertragung eines Anspruches nach § 98 Abs. 2 ASVG genügt es nicht, dass infolge dieser Übertragung wirtschaftliche Nachteile für den Rentenempfänger nicht zu befürchten sind; es muß vielmehr eine solche Übertragung dem Rentenempfänger oder dessen nahen Angehörigen zum Vorteil gereichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080031.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.05.2009