RS Vwgh 1997/3/18 95/08/0031

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §98 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1372/60 E 18. April 1962 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Erteilung der Zustimmung des Versicherungsträgers zur Übertragung eines Anspruches nach § 98 Abs. 2 ASVG genügt es nicht, dass infolge dieser Übertragung wirtschaftliche Nachteile für den Rentenempfänger nicht zu befürchten sind; es muß vielmehr eine solche Übertragung dem Rentenempfänger oder dessen nahen Angehörigen zum Vorteil gereichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080031.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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