RS Vwgh 1997/3/18 96/08/0079

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §101;
AVG §52;
AVG §56;

Rechtssatz

Ob bei Linkshändigkeit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung auf Grund der damaligen medizinischen Erkenntnisse eine Gleichstellung der linken Hand ALS ARBEITSHAND mit der rechten Hand bei Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit angezeigt gewesen wäre, ist eine medizinische Fachfrage, zu deren Beantwortung ein medizinischer Sachverständiger beizuziehen ist.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996080079.X04

Im RIS seit

11.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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