RS Vwgh 1997/3/18 95/08/0031

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §98 Abs2;
GSVG 1978 §65 Abs2 impl;

Rechtssatz

Bei der Zession von Pensionsansprüchen, bedarf es eines konkreten, nicht anders erzielbaren Vorteils, um die Anspruchsübertragung zu rechtfertigen und den Anspruchsberechtigten oder seine Angehörigen vor der Gefahr möglicher wirtschaftlicher nachteiliger Folgen einer voreiligen Zession zu bewahren (hier: Bei Darlehenstilgung zu verneinen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080031.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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