RS Vwgh 1997/3/20 96/06/0232

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Veröffentlicht am 20.03.1997
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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §492;
ABGB §493;
ABGB §494;
RPG Vlbg 1973 §45 Abs2;

Rechtssatz

Stellt die Dienstbarkeit des Gehrechtes und Fahrrechtes durch Erstellung, Erhaltung und Benützung eines Weges in bestimmter Breite die Verbindung des Grundstückes des Dienstbarkeitsberechtigten zu der nunmehr im Rahmen der Umlegung geschaffenen öffentlichen Weganlage dar, handelt es sich dabei nicht um eine Dienstbarkeit, die durch die Umlegung gem § 45 Abs 2 Vlbg RPG entbehrlich wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060232.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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