RS Vwgh 1997/4/10 94/15/0211

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Veröffentlicht am 10.04.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §7 Abs1;
EStG 1988 §8 Abs1;

Rechtssatz

Eine "Nutzungseinlage" kommt nur in Betracht, wenn das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes der betrieblichen Nutzung dem Privatvermögen zuzurechenn ist wie umgekehrt eine "Nutzungsentnahme" nur in Betracht kommt, wenn das (auch) private Wirtschaftsgut (zB ein PKW) infolge seiner schwerpunktmäßigen Nutzung als Betriebsvermögen anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994150211.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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