RS Vwgh 1997/4/16 96/12/0323

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22;
RGV 1955 §34;
RGV 1955 §39 Abs1 idF 1988/288;
RGV 1955 §39 Abs4 idF 1988/288;

Rechtssatz

Der Anspruch des Beamten auf Pauschalvergütung gemäß § 39 Abs 1 RGV geht dem Rechtsanspruch auf Zuteilungsgebühr gemäß § 22 RGV bzw Trennungsgebühr gemäß § 34 RGV vor, weil § 39 Abs 4 RGV lediglich die Doppelverrechnung solcher Gebühren für Zeiten verhindern soll, in denen der Beamte aus anderen Gründen als zur bloßen Verrichtung von Dienstleistungen iSd § 39 Abs 1 RGV einer anderen Dienststelle zugeteilt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120323.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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