RS Vwgh 1997/5/6 97/08/0123

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Veröffentlicht am 06.05.1997
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Index

68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §1 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0133 97/08/0135 97/08/0134

Rechtssatz

Es entspricht der Heranziehung auch nur teilzeitbeschäftigter Dienstnehmer auf die gem § 1 Abs 1 BEinstG zu ermittelnde Pflichtzahl auf der anderen Seite die Möglichkeit, auch Behinderte in Teilzeitbeschäftigung auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht anzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080123.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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