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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §2 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/14/0038 E 24. Juni 1997Rechtssatz
Dem Umstand, welcher Art die in den jeweiligen Kanalisationsanlagen entsorgten Abwässer sind, kommt deswegen keine entscheidende Bedeutung zu, weil eine Kanalisationsanlage, unabhängig von der Frage, in wievielen "Kreisen" das System ausgeführt ist, sowohl im Hinblick auf den wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Zusammenhang als auch nach der Verkehrsauffassung einen einheitlichen Betrieb darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140033.X02Im RIS seit
07.06.2001