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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/0715 96/19/0716 96/19/0717Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/06/29 95/18/1006 1Stammrechtssatz
Der Unterhalt eines Fremden, dem finanzielle Mittel ausschließlich von seiner obsorgeberechtigten Mutter bereitgestellt werden, ist in Österreich als nicht gesichert anzusehen, wenn der Antrag der Mutter auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung rechtskräftig abgewiesen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996190714.X02Im RIS seit
13.06.2001