RS Vwgh 1997/6/3 96/06/0155

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Veröffentlicht am 03.06.1997
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Index

20/11 Grundbuch
95/03 Vermessungsrecht

Norm

LiegTeilG 1929 §1;
VermG 1968 §39 Abs1;

Rechtssatz

§ 4 Abs 1 lit b Krnt GrundstücksteilungsG bestätigt nur, daß sich das Krnt GrundstücksteilungsG - kompetenzkonform - darauf beschränkt, die verwaltungsrechtliche Seite von Grundstücksteilungen und die iSd Art 15 Abs 9 B-VG zulässigen begleitenden Zivilrechtsbestimmungen (hier bezüglich der Einverleibung) zu regeln, ändert an der Rechtslage hinsichtlich der Berechtigung zur Verfassung von Teilungsplänen jedoch nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060155.X03

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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